Da im Falle einer Scheidung die Auseinandersetzungen um Immobilienvermögen meist sehr pathetisch belastet sind, empfiehlt es sich hier, das Objekt durch einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen bewerten zulassen.
Sollte gemeinsames Immobilienvermögen vorhanden sein, wird es grundsätzlich um die Themen wie Zugewinngemeinschaft, Auszahlung des Ehepartners, Ablösung eventuell noch bestehender Darlehen sowie die Folgenutzung des Objekts gehen.
Bei diesen weitreichenden finanziellen Entscheidungen sollten, durchaus auch schon im Vorfeld, die Konsequenzen einer Scheidung berechnet werden.