Energieausweis

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Seit in Kraft treten der EnEV 2014 haben Verkäufer, Vermieter sowie Eigentümer neue Auflagen bzgl. des Energieausweises zu erfüllen.

Der Energieausweis kann grundsätzlich auf zwei Arten ausgestellt werden – anhand des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes oder anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs. Im ersten Fall wird ein sogenannter bedarfsorientierter Energieausweis erstellt (Bedarfsausweis), im zweiten Fall ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) erstellt. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis zulässig für jedes Gebäude ist.

Gutachter Alexander Kautschor erstellt Ihren Energieausweis

Gerne lassen wir  für Sie den benötigten Energieausweis kurzfristig erstellen, und informieren Sie über bevorstehende Neuerungen, Möglichkeiten der Energieeinsparung sowie über die aktuellsten rechtlichen Vorgaben.

Desweiteren beraten wir Sie gern, welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird.

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